Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die uns erteilten Aufträge werden nur zu unseren nachstehenden Bedingungen ausgeführt. Mit Bestellung/Auftrag erkennt der Vertragspartner (nachfolgend Auftraggeber genannt) unsere Geschäftsbedingungen an.
Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Ist der Auftraggeber mit Vorstehendem nicht einverstanden, so hat er schriftlich zu widersprechen. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und uns gegenüber gesondert geltend zu machen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung der nachfolgenden Bedingungen anerkannt. Im kaufmännischen Verkehr erfolgt die Anerkenntnis spätestens mit Annahme des Angebotes oder mit unserer ersten Lieferung oder Leistung. Im Falle eines Widerspruchs behalten wir uns vor, den Abschluß des Geschäftes abzulehnen ohne daß uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art gestellt werden können. Unsere Bedingungen gelten auch für künftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen worden ist, sofern sie nur dem Auftraggeber im Zusammenhang mit einem zwischen ihm und uns bereits getätigtem Geschäft zugegangen sind oder auf sie Bezug genommen wurde.
2. Form, Schriftform
Sämtliche vertragliche Vereinbarungen sowie deren Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Dem Schriftformerfordernis ist durch unser Bestätigungsschreiben oder durch unsere schriftliche Auftragsannahme genügt.
3. Angebote
Unsere Angebote sind Leistungsofferten und stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebotes dar. Sie sind freibleibend, es sei denn, eine Bindung ist ausdrücklich im Angebot vorgesehen. Aufträge, die unter Bezugnahme auf unsere Offerten eingehen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Annahme.
4. Lieferung
Fertigstellungstermine, Lieferfristen, Liefertermine und Zeitablaufpläne sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. Ist kein Termin oder keine Lieferfrist vereinbart, verpflichten wir uns zur schnellstmöglichen Erledigung/Lieferung.
Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, (Sach-) Beistellungen und ggf. vereinbarter Mitwirkungshandlungen sowie nach Leistung vereinbarter Anzahlungen. Vereinbarte Liefertermine und -fristen begründen kein Fixgeschäft (Ausschluß der §§361 BGB, 376 HGB). Im Falle einer ausdrücklich und schriftlich zugesicherten Lieferfrist ist diese eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren Geschäftsbereich verlassen hat. Befinden wir uns mit der von uns zu erbringenden Leistung in Verzug, so kann der Auftraggeber nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Außerhalb unseres Einflußbereichs liegende Umstände, welche die Leistungserbringung, die Beschaffung oder den Versand/die Ablieferung verhindern oder erschweren, z.B. höhere Gewalt, Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Energie- und Werkstoffmangel, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Lieferverzögerungen seitens unserer Lieferanten, befreien uns für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von der Liefer- bzw. Leistungspflicht. Werden durch diese Umstände das Lieferdatum bzw. die Lieferung/Leistung mehr als einen Monat überschritten bzw. aufgehalten, sind beide Teile, ohne daß dem Auftraggeber hieraus Ersatzansprüche erwachsen, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Umstände zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden. Teillieferungen/Teilleistungen sind zulässig, es sei denn, der Auftraggeber würde unangemessen benachteiligt.
5. Gefahrübergang/Gefahrtragung
Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Lieferung unseren Geschäftsbereich verlassen hat. Ansprüche wegen verspäteter postalischer oder sonstiger Zustellung sind ausgeschlossen.
6. Mängelrügen/Gewährleistung
Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Auftraggeber unbeschadet seiner nachfolgend beschriebenen Rechte entgegenzunehmen. Mängelrügen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder wegen erkennbarer Mängel sind uns binnen einer Woche nach Empfang der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel müssen uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung, es sei denn, daß die Teillieferung den Auftraggeber unangemessen benachteiligt. Bei berechtigten Mängelrügen haben wir nach unserer Wahl unter Ausschluß weiterer Ansprüche das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Wandlung oder Minderung verlangen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Mängelrügen sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir auch zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet. Wir sind berechtigt, uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen und Gegenstände bis zur vollständigen Begleichung der geschuldeten Vergütung zurückzubehalten.
8. Zahlungen
Zahlungen sind, falls nichts anderes vereinbart ist, bar netto Kasse sofort nach Rechnungserhalt zu leisten. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an uns oder an von uns ausdrücklich mit schriftlicher Inkasso-Vollmacht versehene Personen geleistet werden. Die Zahlung hat ohne Skonto-Abzug zu erfolgen. Skonto muß ausdrücklich auch der Höhe nach vereinbart sein. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen. Weitergehende Rechte bleiben ausdrücklich vorbehalten. Diskontfähige Wechsel sowie Schecks nehmen wir nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung erfüllungshalber herein. Gutschriften über Wechsel oder Schecks erfolgen stets vorbehaltlich des Eingangs mit Wertstellung des für unsere Bank maßgeblichen Tages, an dem wir über den Gegenwert endgütig verfügen können. Im Falle der Annahme von Wechseln gehen Diskont- und Einzugsspesen zu Lasten des Auftraggebers und sind ebenso wie Verzugszinsen sofort in bar fällig. Für rechtzeitige Vorlage und Protest übernehmen wir keine Haftung. Bei Akkreditiven trägt der Auftraggeber alle anfallenden Spesen und Kosten. Die Kosten sind sofort in bar fällig.
9. Korrekturen, Prüfung bei Weiterverwendung
Von uns hergestellte Produkte und Leistungen sind vom Auftraggeber auf Fehler zu überprüfen und freizugeben. Durch uns verschuldete Fehler werden unverzüglich und kostenlos berichtigt. Eventuelle Korrekturen hat der Auftraggeber vor der Weiterverwendung erneut auf Fehler zu überprüfen. Wir haften nach Freigabe nicht für die vom Auftraggeber übersehenen Fehler. Die Kosten für vom Auftraggeber veranlaßte Korrekturen, die nicht eine Fehlerbeseitigung darstellen, werden dem Auftraggeber berechnet. Es besteht die Pflicht des Auftraggebers, unsere Lieferungen vor einer Weiterverwendung durch ihn zu überprüfen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn uns gegenüber freigegebene Leistungen mit Fehlern oder anderen Mängeln weiterverwendet werden, selbst wenn vom Auftraggeber Schadenersatz von dritter Seite verlangt wird.
10. Haftung
1. Wir haften - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, wenn ein Schaden (a) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden oder (b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
2. Haften wir gemäß Absatz 1. Buchstabe a. für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne daß grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen wir bei Vertragsschluß aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen mußten.
3. Die Haftungsbeschränkung gemäß Absatz 2. gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von unseren Mitarbeitern oder Beauftragten verursacht werden.
4. In den Fällen der Absätze 2. und 3. haften wir nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden
sowie entgangenen Gewinn/Produktionsausfall.
5. Der typischerweise voraussehbare Schadensumfang übersteigt in keinem Fall die Höhe der Vertragssumme unseres entsprechenden Geschäftes mit dem Auftraggeber, so daß die Haftung in Fällen unserer berechtigten Inanspruchnahmen betragsmäßig hierauf beschränkt ist.
6. Die Haftungsbeschränkungen der Absätze 1. bis 6. gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Beauftragten.
11. Verwahrung
Wir verwahren die uns vom Auftraggeber zur Durchführung des Auftrags überlassenen Unterlagen unter Beachtung der eigenüblichen Sorgfalt. Wir sind berechtigt, derartige Unterlagen zwei Jahre nach Beendigung des Auftrags zu vernichten, es sei denn, der Auftraggeber hat sich bei Übergabe schriftlich die Rücknahme vorbehalten.
12. Referenznachweise, Eigenwerbung
Wir sind berechtigt, unsere Leistungen für den Auftraggeber für Referenznachweise und Eigenwerbung durch Benennung und Abbildung zu verwenden.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Wirksamkeit
Erfüllungsort ist unser Hauptsitz Dortmund. Bei allen sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn der Auftraggeber im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen. Es gilt Deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes. Sofern eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden sollte, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: April 2022 Hobby Horse handmade | Marc Ullrich